Der Tod eines geliebten Menschen bringt die Hinterbliebenen meist völlig durcheinander.
Damit dies nicht eintritt, kann und sollte zu Lebzeiten vorgesorgt werden.
Bestattungsvorsorge – was bedeutet das?
Der Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut hat, kann die Bestattung genau nach individuellem Wunsch gestalten. In solchen Verträgen kann man über die Art der Bestattung, ob Feuer oder Erde bis zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg oder der Urne alles im Vorhinein festlegen. Viele Menschen bestimmen beispielsweise, welche Kleidung sie im Sarg tragen wollen und ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen.Die Einrede Dritter ist nicht möglich und kein Erbe kann in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen. Mit Bestattern abgeschlossene Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Wie gut, wenn für den Fall einer Bestattung bereits im Vorfeld alles regelt ist , so können wir nach Ihren Wünschen agieren. Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.